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Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen werden ausgestellt von der FN. Sie sind die Grundlage für einige weiterführende Tätigkeiten im Ausbilderbereich, so z.B. für den Trainer C, sowohl im Bereich Reiten, Westernreiten, Fahren und auch Schulsport. Das große Longierabzeichen DLA III wird für den Trainer C Voltigieren benötigt.

Weiterhin sind die Longierabzeichen Grundlage für eine Tätigkeit im Heilpädagogischen Reiten.
Wir unterscheiden ähnlich wie bei den deutschen Reitabzeichen zwei verschiedene Leistungsstufen im Longieren.

Das kleine Deutsche Longierabzeichen DLA IV

Vorraussetzung:

  • Besitz des Basispass Pferdekunde
  • Keine Altersbeschränkung für die Prüflinge, das Pferd oder Pony sollte mindestens 5 Jahre alt sein und den Anforderungen der Prüfung genügen.

Prüfungsinhalte
praktische Prüfung:

  • Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters (Gangarten, Übergänge, Handwechsel), Hilfszügel sind erlaubt
  • sicherer Umgang mit Hilfszügel, Longe und Longierpeitsche, Sicherheit beim Handwechsel
  • Falscher Handgalopp muss erkannt werden, nicht Erkennen des falschen Handgalopps führt zum Nicht-Bestehen

Bewertet werden die oben genannten Kriterien wie der Umgang mit der Ausrüstung, die Einwirkung auf das Pferd und die Losgelassenheit des Pferdes.

theoretische Prüfung:

  • Grundkenntnisse in Reit- und Longierlehre
  • einschlägige Kenntnisse im Bereich des Tierschutzgesetzes

Bewertet werden alle Teilaufgaben mit Wertnoten von 0 bis 10, die Mindestnote von 5,0 muss in allen Teilbereichen erreicht werden.



Das bronzene Longierabzeichen DLA III

Vorraussetzung:

Besitz des Basispass Pferdekunde. Anders als bei den deutschen Reitabzeichen muss hier nicht erst das kleinere Abzeichen erworben worden sein.

praktische Prüfung:

Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters oder einer Aufgabe aus den Richtlinien zum Reiten und Fahren, Band 6. Die zu longierende Aufgabe ist schwerer als die beim DLA IV.

Beurteilt werden vom Richter:

  • Umgang mit Hilfszügeln und Hilfsmitteln (Longe, Peitsche, Stimme)
  • Losgelassenheit des Pferdes
  • Sicherer Handwechsel mit Verschnallen der Hilfszügel
  • Erkennen des falschen Handgalopps (nicht-Erkennen führt zum Ausschluss)
  • Erkennen sichtbarer Ansätze für die weitere Longenarbeit

theoretische Prüfung:

  • Kenntnisse in der Reitlehre
  • kenntnisse in der Longierlehre
  • einschlägige Kenntnisse des Tierschutzgesetzes

 

Bestanden haben Prüflinge, die in jeder Teilprüfung mindestens die Wertnote 5,5 erreichen.


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