Die
deutschen Longierabzeichen
Die deutschen Longierabzeichen werden ausgestellt von der FN. Sie
sind die Grundlage für einige weiterführende Tätigkeiten im
Ausbilderbereich, so z.B. für den Trainer C, sowohl im Bereich
Reiten, Westernreiten, Fahren und auch Schulsport. Das große
Longierabzeichen DLA III wird für den Trainer C Voltigieren
benötigt.
Weiterhin sind die Longierabzeichen Grundlage für eine
Tätigkeit im Heilpädagogischen Reiten.
Wir unterscheiden ähnlich wie bei den deutschen Reitabzeichen
zwei verschiedene Leistungsstufen im Longieren.
Das kleine Deutsche Longierabzeichen DLA IV
Vorraussetzung:
- Besitz des Basispass
Pferdekunde
- Keine Altersbeschränkung
für die Prüflinge, das Pferd oder Pony sollte
mindestens 5 Jahre alt sein und den Anforderungen der
Prüfung genügen.
Prüfungsinhalte
praktische Prüfung:
- Longieren eines Pferdes
nach Weisung des Richters (Gangarten, Übergänge,
Handwechsel), Hilfszügel sind erlaubt
- sicherer Umgang mit
Hilfszügel, Longe und Longierpeitsche, Sicherheit beim
Handwechsel
- Falscher Handgalopp muss
erkannt werden, nicht Erkennen des falschen Handgalopps
führt zum Nicht-Bestehen
Bewertet werden die oben
genannten Kriterien wie der Umgang mit der Ausrüstung, die
Einwirkung auf das Pferd und die Losgelassenheit des Pferdes.
theoretische Prüfung:
- Grundkenntnisse in Reit-
und Longierlehre
- einschlägige Kenntnisse im
Bereich des Tierschutzgesetzes
Bewertet werden alle
Teilaufgaben mit Wertnoten von 0 bis 10, die Mindestnote von 5,0
muss in allen Teilbereichen erreicht werden.
Das bronzene Longierabzeichen DLA III
Vorraussetzung:
Besitz des Basispass Pferdekunde. Anders als bei den deutschen
Reitabzeichen muss hier nicht erst das kleinere Abzeichen
erworben worden sein.
praktische Prüfung:
Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters oder einer
Aufgabe aus den Richtlinien zum Reiten und Fahren, Band 6. Die zu
longierende Aufgabe ist schwerer als die beim DLA IV.
Beurteilt werden vom Richter:
- Umgang mit Hilfszügeln und
Hilfsmitteln (Longe, Peitsche, Stimme)
- Losgelassenheit des Pferdes
- Sicherer Handwechsel mit
Verschnallen der Hilfszügel
- Erkennen des falschen
Handgalopps (nicht-Erkennen führt zum Ausschluss)
- Erkennen sichtbarer
Ansätze für die weitere Longenarbeit
theoretische Prüfung:
- Kenntnisse in der Reitlehre
- kenntnisse in der
Longierlehre
- einschlägige Kenntnisse
des Tierschutzgesetzes
Bestanden haben Prüflinge, die
in jeder Teilprüfung mindestens die Wertnote 5,5 erreichen.