Artikel |
Die Themen orientieren sich meist an
Grundsätzen der FN, persönliche Artikel, die die Meinung des
Autors wiedergeben, sind gekennzeichnet.
Das Goldene Reitabzeichen wird ausschliesslich
über Turniererfolge vergeben. |
Gelassenheitsprüfung |
Die Gelassenheitsprüfung GHP ist ein gesetzlich geschütztes
Warenzeichen und ein Gemeinschaftsprojekt von Cavallo und
der Deutschen
reiterlichen Vereinigung e.V.
Die
Gelassenheitsprüfung richtet sich an alle Pferdeleute, an
Züchter, Fahrer, Freizeitreiter und Sportler aller Reitweisen.
Es ist kein sportlicher Wettkampf, sondern eine Prüfung des
Vertrauens, des Charakters und der Erziehung des Pferdes. Keine
Rassebeschränkungen, die Gelassenheitsprüfung ist für alle
Pferde 3jährig und Älter offen, bei den Führern gibt es keine
Altersbeschränkung.
Die Gelassenheitsprüfung soll die Motivation zur Bodenarbeit
steigern und die Mensch-Pferd-Beziehung fördern.
Im täglichen Umgang mit dem Pferd ist Ausgeglichenheit
besonders wichtig. Auch zu wissen wie man als Mensch in
besonderen Situationen zu reagieren hat, und wie man seinem Pferd
beibringen kann, ruhig zu bleiben, ist eine wichtige Sache.
In der Gelassenheitsprüfung werden genau solche nicht-alltäglichen
Situationen geprüft:
Sie besteht aus 10 Situationen aus Verkehr, Umwelt und anderem.
Die Prüfung findet an der Hand statt.
Vortraben
an der Hand
Aufsteigende
Luftballons hinter einer Hecke
Stangenkreuz
Flatterband,
Müllstrecke
angerollte
Bälle aus einer Hecke
Rückwärtsrichten
Regenschirme
aufspannen und schliessen
Plane
Rappelsack
hinterherziehen
Stillstehen
Ein Pferd gilt dann
als gelassen, wenn es alle Teilprüfungen aufmerksam aber
ruhig absolviert und eine Mitarbeit mit dem Führer zu
erkennen ist. Letzteres signalisiert das Vertrauen zwischen Pferd
und Führer. Das Bestehen oder Nichtbestehen wird in einem GHP-Pass
verzeichnet, und kann unter Umständen, bei häufiger
erfolgreicher Teilnahme, einem späteren Käufer des Pferdes die
Gelassenheit als Charaktermerkmal bescheinigen.
Die Ausrüstung des Pferdes darf in der Prüfung nur Trense
oder Halfter und Strick sein, Bandagen und Gamaschen sind
erlaubt. Bei der Trensenzäumung müssen aus Sicherheitsgründen
die Zügel offen sein. Die Ausrüstung des Führers sollte bis
zum 14. Lebensjahr eine Reitkappe beinhalten, darüber
hinaus gilt für jeden Führer: festes Schuhwerk und
Handschuhe. Eine Gerte ist NICHT zulässig. Wer aus Sicht der Richter keinen
ausreichenden Einfluss auf sein Pferd hat, kann aus
Sicherheitsgründen von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Prüfungsablauf:
das Pferd
wird im Führen vorgestellt
die 10
Hindernisse sind in festgelegter Reihenfolge zu
bewältigen
jedes
Hindernis darf höchstens 3 mal angelaufen werden
nach der
zweiten NICHT absolvierten Aufgabe wird disqualifiziert
der Führer
soll so wenig Einfluss wie möglich auf das Pferd
ausüben
die Hilfe
Dritter ist nicht erlaubt
das
Zeitlimit für den Gesamt-Parcours liegt bei 5 Minuten
in der
ersten Prüfung "Vortraben" wird der allgemeine
Gesundheitszustand kurz beurteilt, lahmende Pferde werden
ausgeschlossen
Negativ-Bewertungen:
Einwirkung
des Pferdeführers durch Zügel oder Strick. Während der
gesamten Prüfung soll der Kontakt zum Pferd so gering
wie möglich sein!
Zügel oder
Führstrick zu kurz: es muss vom Pferd ein
Sicherheitsabstand gehalten werden können, sowie bei
Scheuen des Pferdes eingewirkt werden können.
die
markierten Hindernisse und Führgassen werden
überschritten, nicht durchschritten
der
Pferdeführer verlässt die korrekte Führposition an
Hals oder Schulter
zu laute
stimmliche Aufforderung des Pferdes notwendig: zeigt zu
wenig Arbeitsbereitschaft des Pferdes
Benotung: Die
Richter vergeben über die Gesamtleistung Noten von 1- 6:
1
= sehr gut: absolut gelassenes Pferd, Führen
ohne ersichtliche Einwirkung auf das Pferd
2
= gut: Pferd, das vereinzelte
Spannungen zeigt, Führen mit wenig sichtbarer Einwirkung
3
= befriedigend: Pferd teilweise
angespannt, zeigt aber Bereitschaft, Führer benötigt
gelegentlich kleine Einwirkung
4
= ausreichend: deutliche Spannungen, das Pferd
widersetzt sich, deutliche Einwirkung des Führers von
Nöten
5
= mangelhaft: ständige Anspannung, ständiges
Erschrecken, mehrere Aufgaben nicht im ersten Anlauf
6
= disqualifiziert: zwei Aufgaben NICHT
absolviert, Pferd widersetzt sich dauerhaft
Nach einer Note von
3 oder besser kann bei der FN der GHP-Pass beantragt werden, in
dem weitere Noten verzeichnet werden können und eine dauerhafte
Dokumentation der Erfolge aufgezeichnet wird. |
Basispass Pferdekunde |
Basis-Pass
Pferdekunde
Den Basis-Pass Pferdekunde
benötigt man als Voraussetzung für den Erwerb des ersten
Gelände- oder Deutschen Abzeichens. Man kann die Prüfung für
den Basis-Pass aber am selben Tag wie die Prüfung für das erste
Abzeichen ablegen. Darüber hinaus sollte der Basispass als
Sachkundenachweis dienen, der in erster Linie ein
Motivationsabzeichen ist, und Kenntnisse im Umgang, in Haltung
etc. bescheinigt. Er ist nicht nur für Reiter gedacht, deshalb
gibt es auch keine Teilprüfungen im Reiten.
Die Prüfung kann von Reitvereinen
und Betrieben durchgeführt werden, die über eine Genehmigung
des Landesverbandes (LV) bzw. der Landeskommission (LK) verfügen.
Meist wird der Lehrgang und die Prüfung zur gleichen Zeit
angeboten wie andere Leistungsabzeichen, wie etwa das kleine
Reitabzeichen.
Die Prüfung besteht aus zwei
Teilen:
praktischer Teil:
Annähern an ein Pferd
Führen, Vorführen und
Anbinden eines Pferdes
Passieren anderer Pferde
Loslassen des Pferdes/Ponys
auf der Weide bzw. auf dem Paddock
Pferdepflege
einschließlich Bandagieren
Ausrüsten eines Pferdes
einschließlich Satteln und Trensen
Pferdeverhalten erkennen
Verladen eines Pferdes
theoretischer Teil:
Pferdeverhalten
artgemäßer Umgang mit
dem Pferd
Fütterung und
Fütterungstechnik
Grundlagen der
Pferdegesundheit
Stallräume, Nebenräume
und Bewegungsflächen
Bewertung:
Für die Bewertung sind Kenntnisse
und Fertigkeiten im Umgang mit demPferd/Pony sowie das
Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine
Wertnoten, sondern lediglich bestanden oder
nichtbestanden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit
einem Abzeichen und Urkune bescheinigt und befugt nun zu höheren
Leistungsabzeichen.
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Das DRA I Silber mit Lorbeer |
Das DRA I Silber mit
Lorbeer
Dieses Abzeichen ist einer Neuerung der APO
2000, um die Kluft zwischen dem Silbernen Reitabzeichen und dem
Goldenen Reitabzeichen aufgrund von Turniererfolgen zu schliessen.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Keine Altersbeschränkung
- Mindestens einjähriger Besitz des DRA II
oder der disziplinspezifischen Varianten
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Dressurreiterprüfung der Klasse M auf
Kandarre
- Stilspringen der Klasse Mmit
Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für
Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt
dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum
Auschluss.
Der theoretische Teil
- Umfassende Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse M
Wer hat bestanden?
Eine Durchschnittsnote von 6,5
muss erreicht werden, wobei keine Teilnote unter 5,5 liegen darf. Eine nicht bestandene
Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens
nach drei Monaten wiederholen. Bei zwei oder drei nicht
bestandenen Teilprüfungen muss die gesamte Prüfung wiederholt
werden.
Das Silberne
Reitabzeichen Lorbeer (DRA I) aufgrund von Turniererfolgen
Das Silberne Reitabzeichen mit Lorbeer kann
auch aufgrund von Turniererfolgen beantragt werden.
Folgende Erfolge gehen in die Bewertung ein
- Drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in
Dressurprüfungen der Klasse M; je eine Platzierung kann
durch eine Platzierung in Dressurprüfungen derKlasse S
ersetzt werden. Und: drei Platzierungen an 1.-5. Stelle
in Springprüfungen der Klasse M; je eine Platzierung
kann durch eine Platzierung in Springprüfungen der
Klasse S ersetzt werden.
- Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in
GVM/CCI** oder drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in VM/CIC**
oder höher;
- oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle
in Dressurprüfungen der Klasse S;
- oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle
in Springprüfungen der Klasse S.
Das
disziplinspezifische Silberne Reitabzeichen mit Lorbeer (DRA I
Dressur und DRA I Springen)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
siehe DRA I Silber mit Lorbeer
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Dressurspezifisch Silber mit Lorbeer:
Dressurprüfung der Klasse S auf Kandarre, Wertnote
mindestens 6,5
- Springspezifisch Silber mit Lorbeer:
Springprüfung der Klasse S mit
Hindernissen bis zu 1,45 m. Es dürfen nicht mehr als 12
Strafpunkte erreicht werden.
Der theoretische Teil
- Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse S
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Die silbernen Reitabzeichen |
Das Silberne
Reitabzeichen (DRA II)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Keine Altersbeschränkung
- Mindestens einjähriger Besitz des DRA III
oder der disziplinspezifischen Varianten
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Dressurreiterprüfung der Klasse L auf
Kandarre
- Stilspringen der Klasse L mit
Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für
Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt
dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum
Auschluss.
Der theoretische Teil
- Umfassende Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung
und Veterinärkunde
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 6,5 erreicht werden. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann diese
innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten
wiederholt werden. Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter
als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht
bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Das Silberne
Reitabzeichen (DRA II) aufgrund von Turniererfolgen
Das Silberne Reitabzeichen kann auch augrund
von Turniererfolgen beantragt werden.
Folgende Erfolge gehen in die Bewertung ein
- Zwei Siege in Dressurprüfungen Kl. L, je
ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in
Dressurprüfungen Kl. M ersetzt werden. Und: Zwei Siege
in Springprüfungen Kl. L, je ein Sieg kann durch eine
Platzierung an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Kl. M
ersetzt werden.
- Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in
GVL/CCI* oder drei Platzierungen in VL/CIC* oder höher.
- Oder: Drei Siege in Dressurprüfungen Kl.
M; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5.
Stelle in Dressurprüfungen Kl. S ersetzt werden.
- Oder: Drei Siege in Springprüfungen Kl. M;
je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle
in Springprüfungen Kl. S ersetzt werden.
Das
disziplinspezifische Silberne Reitabzeichen (DRA II Dressur und
DRA II Springen)
Dressurspezifisch
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
siehe DRA II
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Dressurreiterprüfung der Klasse M auf
Kandarre
Der theoretische Teil
- Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse M
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 6,5 erreicht werden.
Springspezifisch
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
siehe DRA II
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Stilspringprüfung der Klasse M, wobei es
keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt.
Allerdings führt dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher
Sturz zum Auschluss.
Der theoretische Teil
- Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse M
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 6,5 erreicht werden. |
Disziplinspezifisches Bronzenes Abzeichen |
Das
disziplinspezifische Bronzene Reitabzeichen (DRA III Dressur und
DRA III Springen)
Dressurspezifisch
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Reiter, die im laufenden Kalenderjahr
mindestens 22 Jahre alt werden
- Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Dressurreiterprüfung der Klasse L auf
Trense ,Hilfszügel sind nicht erlaubt.
- Im Aussengelände Trab und Galopp im
leichten Sitz
Der theoretische Teil
- Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- Kenntnisse der LPO
- Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung
und Veterinärkunde
- Kenntnisse über die einschlägigen
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 5,5 erreicht werden. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die
Prüfung frühestens nach drei Monaten, jedoch innerhalb eines
Jahres wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte
Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Springspezifisch
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Reiter, die im laufenden Kalenderjahr
mindestens 22 Jahre alt werden
- Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Der praktische Teil
- Stilspringprüfung der Klasse L mit
Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für
Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt
dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum
Auschluss.
- Dressurmässiges Reiten von Springpferden
und das Reiten im Aussengelände
Der theoretische Teil
- Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- Kenntnisse der LPO
- Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung
und Veterinärkunde
- Kenntnisse über die einschlägigen
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 5,5 erreicht werden. Wird diese
Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die
Prüfung frühestens nach drei Monaten, jedoch innerhalb eines
Jahres wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte
Prüfung noch einmal abgelegt werden. |
Das Bronzene Reitabzeichen (DRA III) |
Das Bronzene
Reitabzeichen (DRA III)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Keine Altersbeschränkung
- Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren
Teilprüfungen.
Der praktische Teil
- Dressurreiterprüfung der Klasse A nach
Weisung der Richter entweder einzeln oder zu zweit.
Hilfszügel sind nicht erlaubt.
- Stilspringprüfung der Klasse A. Dabei
geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der
Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder
der zweite Sturz zum Ausschluss. Geländeprüfung kann
abgelegt werden, hierzu Stilgeländeritt der Klasse A.
Der theoretische Teil
- Grundkenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse A
- Kenntnisse der LPO
- Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung
und Veterinärkunde
- Kenntnisse über die einschlägigen
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 5,0 erreicht werden. Wird diese Note in einer der
Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach
drei Monaten, jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Allerdings muß dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt
werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die
Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz. Bei Erreichen einer
Wertnote von 5,0 und besser in dieser Teilprüfung wird ein
Sonderabzeichen verliehen. |
Das deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV) |
Das Kleine
Reitabzeichen (DRA IV)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
- Keine Altersbeschränkung
- Besitz des Baispass Pferdekunde
- Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung
vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und
den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren
Teilprüfungen.
Der praktische Teil
- Dressur Klasse E nach Weisung der Richter
entweder einzeln oder in der Abteilung. Hilfszügel
gemäß den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1
und 2, ausgenommen Schlaufzügel, dürfen verwendet
werden.
- Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei
geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der
Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder
der zweite Sturz zum Ausschluss. Zusätzlich kann man
sich im Geländereiten prüfen lassen. Dazu
Geländereitwettbewerb reiten.
Der theoretische Teil
- Grundkenntnisse in der Reitlehre
entsprechend den Anforderungen der Klasse E
- Kenntnisse über die einschlägigen
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über
Verbandsnormen für den Tierschutz
- Kenntnisse über das Verhalten des Reiters
im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Wer hat bestanden?
In jeder Teilprüfung muss mindestens eine
wertnote von 5,0 erreicht werden. Wird diese Note in einer der
Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach
drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte
Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder
Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten
keine Relevanz. Bei Erreichen einer Wertnote von 5,0 und besser
in dieser Teilprüfung wird ein Sonderabzeichen verliehen. |
Deutscher Reit-Pass/Deutscher Fahr-Pass |
Der Deutsche Reit-Pass
und der Deutsche Fahr-Pass
Durch den Deutschen Reit-Pass
oder den Deutschen Fahr-Pass wird bescheinigt, dass die Inhaber
ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel oder im
Gespann vorstellen können und auch die hierfür nötigen
theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass und der
Deutsche Fahr-Pass dienen dabei folgenden Zielen:
- Umweltschutz:
richtiges Verhalten des Reiters und des Fahrers in Feld
und Wald und angepasster Umgang mit Natur und Umwelt
- Tierschutz
gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur
- Unfallsicherheit:
Reiter und Fahrer sollen mögliche Gefahren kennen und
wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind
- Verständnis und
gegenseitige Rücksichtnahme soll dabei
gefördert werden, z.B. gegenüber anderen
Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern.
Wer kann teilnehmen? Alle
Bewerber, die den Basispass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise
ist beliebig, Fahrer müssen das achenbachsche Fahrsystem
anwenden.) Der Baisipass Pferdekunde darf an einem Tag mit der
Prüfung zum Deutschen Reit-Pass bzw. Deutschen Fahr-Pass
abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur
Prüfung ist an den Veranstalter zu richten. Die Pferde oder
Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind
nicht mehr als zwei Reiter erlaubt, pro Gespann in der Regel
nicht mehr als vier Fahrer, im Interesse der Teilnehmer sollte
die Ausbildung der Prüfungspferde den Anforderungen entsprechen.
Im Vorfeld der Prüfung sollte
der Reiter an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, im Fahren
ist der Vorbereitungslehrgang Pflicht. Der Lehrgang muss von
einem einschlägig erfahrenen Trainer C - Reiten bzw. -Fahren
durchgeführt werden.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei
Teilprüfungen
Praktischer Teil:
- Vorbereiten des Pferdes/des
Gespanns zum Ausritt bzw. zur Ausfahrt
- Reit-Pass: Reiten in allen
Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen,
gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt,
Wegreiten von der Gruppe, Straßenüberquerung;
Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B.
Kletterstelle, Wassereinritt). Auf Wunsch des Bewerbers
zusätzlich Springen im Gelände von vier festen
Hindernissen (bis zu 80 cm hoch
- Fahr-Pass: Fahren im
Straßenverkehr und in Feld und Wald, Trabstrecken von
Punkt zu Punkt, Fahren in der Gruppe, Wegfahren von der
Gruppe; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B
Steigungsstrecken, Wasserstellen)
- Versorgen der Pferde bei
Rast oder Unfall
Theoretischer Teil:
- Grundkenntnisse der Reit-/Fahrlehre
und der Pferdehaltung
- Reiterliches/Fahrerisches
Verhalten und Umweltschutz,
- Reiten/Fahren im
Straßenverkehr und in Feld und Wald
- Unfallverhütung
- Erste Hilfe für Reiter bzw.
Fahrer und Pferd
- Kenntnisse der
einschlägigen Rechtsvorschriften
Der Deutsche Reit-Pass ist die
Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten, Jagdreiten und
Distanzreiten sowie für den/r Berittführer. Fahrer können sich
mit dem Abzeichen im Wander- und Distanzfahren und mit der
Ausbildung zum Gespannführer weiter qualifizieren. |
Longierabzeichen |
Die
deutschen Longierabzeichen
Die deutschen Longierabzeichen werden ausgestellt von der FN. Sie
sind die Grundlage für einige weiterführende Tätigkeiten im
Ausbilderbereich, so z.B. für den Trainer C, sowohl im Bereich
Reiten, Westernreiten, Fahren und auch Schulsport. Das große
Longierabzeichen DLA III wird für den Trainer C Voltigieren
benötigt.
Weiterhin sind die Longierabzeichen Grundlage für eine
Tätigkeit im Heilpädagogischen Reiten.
Wir unterscheiden ähnlich wie bei den deutschen Reitabzeichen
zwei verschiedene Leistungsstufen im Longieren.
Das kleine Deutsche Longierabzeichen DLA IV
Vorraussetzung:
- Besitz des Basispass
Pferdekunde
- Keine Altersbeschränkung
für die Prüflinge, das Pferd oder Pony sollte
mindestens 5 Jahre alt sein und den Anforderungen der
Prüfung genügen.
Prüfungsinhalte
praktische Prüfung:
- Longieren eines Pferdes
nach Weisung des Richters (Gangarten, Übergänge,
Handwechsel), Hilfszügel sind erlaubt
- sicherer Umgang mit
Hilfszügel, Longe und Longierpeitsche, Sicherheit beim
Handwechsel
- Falscher Handgalopp muss
erkannt werden, nicht Erkennen des falschen Handgalopps
führt zum Nicht-Bestehen
Bewertet werden die oben
genannten Kriterien wie der Umgang mit der Ausrüstung, die
Einwirkung auf das Pferd und die Losgelassenheit des Pferdes.
theoretische Prüfung:
- Grundkenntnisse in Reit-
und Longierlehre
- einschlägige Kenntnisse im
Bereich des Tierschutzgesetzes
Bewertet werden alle
Teilaufgaben mit Wertnoten von 0 bis 10, die Mindestnote von 5,0
muss in allen Teilbereichen erreicht werden.
Das bronzene Longierabzeichen DLA III
Vorraussetzung:
Besitz des Basispass Pferdekunde. Anders als bei den deutschen
Reitabzeichen muss hier nicht erst das kleinere Abzeichen
erworben worden sein.
praktische Prüfung:
Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters oder einer
Aufgabe aus den Richtlinien zum Reiten und Fahren, Band 6. Die zu
longierende Aufgabe ist schwerer als die beim DLA IV.
Beurteilt werden vom Richter:
- Umgang mit Hilfszügeln und
Hilfsmitteln (Longe, Peitsche, Stimme)
- Losgelassenheit des Pferdes
- Sicherer Handwechsel mit
Verschnallen der Hilfszügel
- Erkennen des falschen
Handgalopps (nicht-Erkennen führt zum Ausschluss)
- Erkennen sichtbarer
Ansätze für die weitere Longenarbeit
theoretische Prüfung:
- Kenntnisse in der Reitlehre
- kenntnisse in der
Longierlehre
- einschlägige Kenntnisse
des Tierschutzgesetzes
Bestanden haben Prüflinge, die
in jeder Teilprüfung mindestens die Wertnote 5,5 erreichen. |
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