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Artikel

Die Themen orientieren sich meist an Grundsätzen der FN, persönliche Artikel, die die Meinung des Autors wiedergeben, sind gekennzeichnet.

Das Goldene Reitabzeichen wird ausschliesslich über Turniererfolge vergeben.


Gelassenheitsprüfung

 

Die Gelassenheitsprüfung GHP ist ein gesetzlich geschütztes Warenzeichen und ein Gemeinschaftsprojekt von Cavallo und der Deutschen reiterlichen Vereinigung e.V.

Die Gelassenheitsprüfung richtet sich an alle Pferdeleute, an Züchter, Fahrer, Freizeitreiter und Sportler aller Reitweisen. Es ist kein sportlicher Wettkampf, sondern eine Prüfung des Vertrauens, des Charakters und der Erziehung des Pferdes. Keine Rassebeschränkungen, die Gelassenheitsprüfung ist für alle Pferde 3jährig und Älter offen, bei den Führern gibt es keine Altersbeschränkung.

Die Gelassenheitsprüfung soll die Motivation zur Bodenarbeit steigern und die Mensch-Pferd-Beziehung fördern.

Im täglichen Umgang mit dem Pferd ist Ausgeglichenheit besonders wichtig. Auch zu wissen wie man als Mensch in besonderen Situationen zu reagieren hat, und wie man seinem Pferd beibringen kann, ruhig zu bleiben, ist eine wichtige Sache.
In der Gelassenheitsprüfung werden genau solche nicht-alltäglichen Situationen geprüft:
Sie besteht aus 10 Situationen aus Verkehr, Umwelt und anderem. Die Prüfung findet an der Hand statt.

  • Vortraben an der Hand

  • Aufsteigende Luftballons hinter einer Hecke

  • Stangenkreuz

  • Flatterband, Müllstrecke

  • angerollte Bälle aus einer Hecke

  • Rückwärtsrichten

  • Regenschirme aufspannen und schliessen

  • Plane

  • Rappelsack hinterherziehen

  • Stillstehen

Ein Pferd gilt dann als gelassen, wenn es alle Teilprüfungen aufmerksam aber ruhig absolviert und eine Mitarbeit mit dem Führer zu erkennen ist. Letzteres signalisiert das Vertrauen zwischen Pferd und Führer. Das Bestehen oder Nichtbestehen wird in einem GHP-Pass verzeichnet, und kann unter Umständen, bei häufiger erfolgreicher Teilnahme, einem späteren Käufer des Pferdes die Gelassenheit als Charaktermerkmal bescheinigen.

Die Ausrüstung des Pferdes darf in der Prüfung nur Trense oder Halfter und Strick sein, Bandagen und Gamaschen sind erlaubt. Bei der Trensenzäumung müssen aus Sicherheitsgründen die Zügel offen sein. Die Ausrüstung des Führers sollte bis zum 14. Lebensjahr eine Reitkappe beinhalten, darüber hinaus gilt für jeden Führer: festes Schuhwerk und Handschuhe.
Eine Gerte ist NICHT zulässig. Wer aus Sicht der Richter keinen ausreichenden Einfluss auf sein Pferd hat, kann aus Sicherheitsgründen von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Prüfungsablauf:

  • das Pferd wird im Führen vorgestellt

  • die 10 Hindernisse sind in festgelegter Reihenfolge zu bewältigen

  • jedes Hindernis darf höchstens 3 mal angelaufen werden

  • nach der zweiten NICHT absolvierten Aufgabe wird disqualifiziert

  • der Führer soll so wenig Einfluss wie möglich auf das Pferd ausüben

  • die Hilfe Dritter ist nicht erlaubt

  • das Zeitlimit für den Gesamt-Parcours liegt bei 5 Minuten

  • in der ersten Prüfung "Vortraben" wird der allgemeine Gesundheitszustand kurz beurteilt, lahmende Pferde werden ausgeschlossen

Negativ-Bewertungen:

  • Einwirkung des Pferdeführers durch Zügel oder Strick. Während der gesamten Prüfung soll der Kontakt zum Pferd so gering wie möglich sein!

  • Zügel oder Führstrick zu kurz: es muss vom Pferd ein Sicherheitsabstand gehalten werden können, sowie bei Scheuen des Pferdes eingewirkt werden können.

  • die markierten Hindernisse und Führgassen werden überschritten, nicht durchschritten

  • der Pferdeführer verlässt die korrekte Führposition an Hals oder Schulter

  • zu laute stimmliche Aufforderung des Pferdes notwendig: zeigt zu wenig Arbeitsbereitschaft des Pferdes

Benotung: Die Richter vergeben über die Gesamtleistung Noten von 1- 6:

  •  1 = sehr gut:  absolut gelassenes Pferd, Führen ohne ersichtliche Einwirkung auf das Pferd

  •  2 = gut:    Pferd, das vereinzelte Spannungen zeigt, Führen mit wenig sichtbarer Einwirkung

  •  3 = befriedigend:   Pferd teilweise angespannt, zeigt aber Bereitschaft, Führer benötigt gelegentlich kleine Einwirkung

  •  4 = ausreichend:  deutliche Spannungen, das Pferd widersetzt sich, deutliche Einwirkung des Führers von Nöten

  •  5 = mangelhaft:  ständige Anspannung, ständiges Erschrecken, mehrere Aufgaben nicht im ersten Anlauf

  •  6 = disqualifiziert:  zwei Aufgaben NICHT absolviert, Pferd widersetzt sich dauerhaft

 

Nach einer Note von 3 oder besser kann bei der FN der GHP-Pass beantragt werden, in dem weitere Noten verzeichnet werden können und eine dauerhafte Dokumentation der Erfolge aufgezeichnet wird.


Basispass Pferdekunde

Basis-Pass Pferdekunde

Den Basis-Pass Pferdekunde benötigt man als Voraussetzung für den Erwerb des ersten Gelände- oder Deutschen Abzeichens. Man kann die Prüfung für den Basis-Pass aber am selben Tag wie die Prüfung für das erste Abzeichen ablegen. Darüber hinaus sollte der Basispass als Sachkundenachweis dienen, der in erster Linie ein Motivationsabzeichen ist, und Kenntnisse im Umgang, in Haltung etc. bescheinigt. Er ist nicht nur für Reiter gedacht, deshalb gibt es auch keine Teilprüfungen im Reiten.

Die Prüfung kann von Reitvereinen und Betrieben durchgeführt werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes (LV) bzw. der Landeskommission (LK) verfügen. Meist wird der Lehrgang und die Prüfung zur gleichen Zeit angeboten wie andere Leistungsabzeichen, wie etwa das kleine Reitabzeichen.

 

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

praktischer Teil:

  • Annähern an ein Pferd

  • Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes

  • Passieren anderer Pferde

  • Loslassen des Pferdes/Ponys auf der Weide bzw. auf dem Paddock

  • Pferdepflege einschließlich Bandagieren

  • Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen

  • Pferdeverhalten erkennen

  • Verladen eines Pferdes

theoretischer Teil:

  • Pferdeverhalten

  • artgemäßer Umgang mit dem Pferd

  • Fütterung und Fütterungstechnik

  • Grundlagen der Pferdegesundheit

  • Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen

Bewertung:

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit demPferd/Pony sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich „bestanden” oder „nichtbestanden”. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Abzeichen und Urkune bescheinigt und befugt nun zu höheren Leistungsabzeichen.

 


Das DRA I Silber mit Lorbeer

Das DRA I Silber mit Lorbeer

Dieses Abzeichen ist einer Neuerung der APO 2000, um die Kluft zwischen dem Silbernen Reitabzeichen und dem Goldenen Reitabzeichen aufgrund von Turniererfolgen zu schliessen.

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Keine Altersbeschränkung
  • Mindestens einjähriger Besitz des DRA II oder der disziplinspezifischen Varianten
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Dressurreiterprüfung der Klasse M auf Kandarre
  • Stilspringen der Klasse Mmit Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum Auschluss.

Der theoretische Teil

  • Umfassende Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse M

Wer hat bestanden?

Eine Durchschnittsnote von 6,5 muss erreicht werden, wobei keine Teilnote unter 5,5 liegen darf. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bei zwei oder drei nicht bestandenen Teilprüfungen muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

 

 

Das Silberne Reitabzeichen Lorbeer (DRA I) aufgrund von Turniererfolgen

Das Silberne Reitabzeichen mit Lorbeer kann auch aufgrund von Turniererfolgen beantragt werden.

Folgende Erfolge gehen in die Bewertung ein

  • Drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen der Klasse M; je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Dressurprüfungen derKlasse S ersetzt werden. Und: drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Klasse M; je eine Platzierung kann durch eine Platzierung in Springprüfungen der Klasse S ersetzt werden.
  • Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in GVM/CCI** oder drei Platzierungen an 1.-5. Stelle in VM/CIC** oder höher;
  • oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen der Klasse S;
  • oder: fünf Platzierungen an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Klasse S.

 

 

Das disziplinspezifische Silberne Reitabzeichen mit Lorbeer (DRA I Dressur und DRA I Springen)

 

Voraussetzungen für Reiter und Pferd siehe DRA I Silber mit Lorbeer

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Dressurspezifisch Silber mit Lorbeer: Dressurprüfung der Klasse S auf Kandarre, Wertnote mindestens 6,5
  • Springspezifisch Silber mit Lorbeer: Springprüfung der Klasse S mit Hindernissen bis zu 1,45 m. Es dürfen nicht mehr als 12 Strafpunkte erreicht werden.

Der theoretische Teil

  • Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse S

 


Die silbernen Reitabzeichen

Das Silberne Reitabzeichen (DRA II)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Keine Altersbeschränkung
  • Mindestens einjähriger Besitz des DRA III oder der disziplinspezifischen Varianten
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Dressurreiterprüfung der Klasse L auf Kandarre
  • Stilspringen der Klasse L mit Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum Auschluss.

Der theoretische Teil

  • Umfassende Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung und Veterinärkunde

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 6,5 erreicht werden. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so kann diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

 

Das Silberne Reitabzeichen (DRA II) aufgrund von Turniererfolgen

Das Silberne Reitabzeichen kann auch augrund von Turniererfolgen beantragt werden.

Folgende Erfolge gehen in die Bewertung ein

  • Zwei Siege in Dressurprüfungen Kl. L, je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen Kl. M ersetzt werden. Und: Zwei Siege in Springprüfungen Kl. L, je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Springprüfungen der Kl. M ersetzt werden.
  • Oder: Eine Platzierung an 1.-5. Stelle in GVL/CCI* oder drei Platzierungen in VL/CIC* oder höher.
  • Oder: Drei Siege in Dressurprüfungen Kl. M; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Dressurprüfungen Kl. S ersetzt werden.
  • Oder: Drei Siege in Springprüfungen Kl. M; je ein Sieg kann durch eine Platzierung an 1.-5. Stelle in Springprüfungen Kl. S ersetzt werden.

 

Das disziplinspezifische Silberne Reitabzeichen (DRA II Dressur und DRA II Springen)

Dressurspezifisch

Voraussetzungen für Reiter und Pferd siehe DRA II

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Dressurreiterprüfung der Klasse M auf Kandarre

Der theoretische Teil

  • Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse M

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 6,5 erreicht werden.

 

Springspezifisch

Voraussetzungen für Reiter und Pferd siehe DRA II

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Stilspringprüfung der Klasse M, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum Auschluss.

Der theoretische Teil

  • Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse M

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 6,5 erreicht werden.


Disziplinspezifisches Bronzenes Abzeichen

Das disziplinspezifische Bronzene Reitabzeichen (DRA III Dressur und DRA III Springen)

Dressurspezifisch

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 22 Jahre alt werden
  • Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Dressurreiterprüfung der Klasse L auf Trense ,Hilfszügel sind nicht erlaubt.
  • Im Aussengelände Trab und Galopp im leichten Sitz

Der theoretische Teil

  • Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • Kenntnisse der LPO
  • Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung und Veterinärkunde
  • Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 5,5 erreicht werden. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten, jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.

 

Springspezifisch

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 22 Jahre alt werden
  • Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil

  • Stilspringprüfung der Klasse L mit Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führt dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum Auschluss.
  • Dressurmässiges Reiten von Springpferden und das Reiten im Aussengelände

Der theoretische Teil

  • Erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • Kenntnisse der LPO
  • Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung und Veterinärkunde
  • Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 5,5 erreicht werden. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten, jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.


Das Bronzene Reitabzeichen (DRA III)

Das Bronzene Reitabzeichen (DRA III)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Keine Altersbeschränkung
  • Mindestens dreimonatiger Besitz des DRA IV
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

Der praktische Teil

  • Dressurreiterprüfung der Klasse A nach Weisung der Richter entweder einzeln oder zu zweit. Hilfszügel sind nicht erlaubt.
  • Stilspringprüfung der Klasse A. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss. Geländeprüfung kann abgelegt werden, hierzu Stilgeländeritt der Klasse A.

Der theoretische Teil

  • Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
  • Kenntnisse der LPO
  • Erweiterte Kenntnisse über Pferdehaltung und Veterinärkunde
  • Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 5,0 erreicht werden. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten, jedoch innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz. Bei Erreichen einer Wertnote von 5,0 und besser in dieser Teilprüfung wird ein Sonderabzeichen verliehen.


Das deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)

Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV)

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Keine Altersbeschränkung
  • Besitz des Baispass Pferdekunde
  • Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

Der praktische Teil

  • Dressur Klasse E nach Weisung der Richter entweder einzeln oder in der Abteilung. Hilfszügel gemäß den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1 und 2, ausgenommen Schlaufzügel, dürfen verwendet werden.
  • Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss. Zusätzlich kann man sich im Geländereiten prüfen lassen. Dazu Geländereitwettbewerb reiten.

Der theoretische Teil

  • Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
  • Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
  • Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr

Wer hat bestanden?

In jeder Teilprüfung muss mindestens eine wertnote von 5,0 erreicht werden. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muß dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz. Bei Erreichen einer Wertnote von 5,0 und besser in dieser Teilprüfung wird ein Sonderabzeichen verliehen.


Deutscher Reit-Pass/Deutscher Fahr-Pass

Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass

 

Durch den Deutschen Reit-Pass oder den Deutschen Fahr-Pass wird bescheinigt, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel oder im Gespann vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass dienen dabei folgenden Zielen:

  • Umweltschutz: richtiges Verhalten des Reiters und des Fahrers in Feld und Wald und angepasster Umgang mit Natur und Umwelt
  • Tierschutz gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur
  • Unfallsicherheit: Reiter und Fahrer sollen mögliche Gefahren kennen und wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind
  • Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme soll dabei gefördert werden, z.B. gegenüber anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern.

Wer kann teilnehmen? Alle Bewerber, die den Basispass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise ist beliebig, Fahrer müssen das achenbachsche Fahrsystem anwenden.) Der Baisipass Pferdekunde darf an einem Tag mit der Prüfung zum Deutschen Reit-Pass bzw. Deutschen Fahr-Pass abgelegt werden.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten. Die Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter erlaubt, pro Gespann in der Regel nicht mehr als vier Fahrer, im Interesse der Teilnehmer sollte die Ausbildung der Prüfungspferde den Anforderungen entsprechen.

Im Vorfeld der Prüfung sollte der Reiter an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, im Fahren ist der Vorbereitungslehrgang Pflicht. Der Lehrgang muss von einem einschlägig erfahrenen Trainer C - Reiten bzw. -Fahren durchgeführt werden.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen

Praktischer Teil:

  • Vorbereiten des Pferdes/des Gespanns zum Ausritt bzw. zur Ausfahrt
  • Reit-Pass: Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe, Straßenüberquerung; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt). Auf Wunsch des Bewerbers zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch
  • Fahr-Pass: Fahren im Straßenverkehr und in Feld und Wald, Trabstrecken von Punkt zu Punkt, Fahren in der Gruppe, Wegfahren von der Gruppe; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B Steigungsstrecken, Wasserstellen)
  • Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall

Theoretischer Teil:

  • Grundkenntnisse der Reit-/Fahrlehre und der Pferdehaltung
  • Reiterliches/Fahrerisches Verhalten und Umweltschutz,
  • Reiten/Fahren im Straßenverkehr und in Feld und Wald
  • Unfallverhütung
  • Erste Hilfe für Reiter bzw. Fahrer und Pferd
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften

 

Der Deutsche Reit-Pass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten, Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den/r Berittführer. Fahrer können sich mit dem Abzeichen im Wander- und Distanzfahren und mit der Ausbildung zum Gespannführer weiter qualifizieren.


Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen

Die deutschen Longierabzeichen werden ausgestellt von der FN. Sie sind die Grundlage für einige weiterführende Tätigkeiten im Ausbilderbereich, so z.B. für den Trainer C, sowohl im Bereich Reiten, Westernreiten, Fahren und auch Schulsport. Das große Longierabzeichen DLA III wird für den Trainer C Voltigieren benötigt.

Weiterhin sind die Longierabzeichen Grundlage für eine Tätigkeit im Heilpädagogischen Reiten.
Wir unterscheiden ähnlich wie bei den deutschen Reitabzeichen zwei verschiedene Leistungsstufen im Longieren.

Das kleine Deutsche Longierabzeichen DLA IV

Vorraussetzung:

  • Besitz des Basispass Pferdekunde
  • Keine Altersbeschränkung für die Prüflinge, das Pferd oder Pony sollte mindestens 5 Jahre alt sein und den Anforderungen der Prüfung genügen.

Prüfungsinhalte
praktische Prüfung:

  • Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters (Gangarten, Übergänge, Handwechsel), Hilfszügel sind erlaubt
  • sicherer Umgang mit Hilfszügel, Longe und Longierpeitsche, Sicherheit beim Handwechsel
  • Falscher Handgalopp muss erkannt werden, nicht Erkennen des falschen Handgalopps führt zum Nicht-Bestehen

Bewertet werden die oben genannten Kriterien wie der Umgang mit der Ausrüstung, die Einwirkung auf das Pferd und die Losgelassenheit des Pferdes.

theoretische Prüfung:

  • Grundkenntnisse in Reit- und Longierlehre
  • einschlägige Kenntnisse im Bereich des Tierschutzgesetzes

Bewertet werden alle Teilaufgaben mit Wertnoten von 0 bis 10, die Mindestnote von 5,0 muss in allen Teilbereichen erreicht werden.



Das bronzene Longierabzeichen DLA III

Vorraussetzung:

Besitz des Basispass Pferdekunde. Anders als bei den deutschen Reitabzeichen muss hier nicht erst das kleinere Abzeichen erworben worden sein.

praktische Prüfung:

Longieren eines Pferdes nach Weisung des Richters oder einer Aufgabe aus den Richtlinien zum Reiten und Fahren, Band 6. Die zu longierende Aufgabe ist schwerer als die beim DLA IV.

Beurteilt werden vom Richter:

  • Umgang mit Hilfszügeln und Hilfsmitteln (Longe, Peitsche, Stimme)
  • Losgelassenheit des Pferdes
  • Sicherer Handwechsel mit Verschnallen der Hilfszügel
  • Erkennen des falschen Handgalopps (nicht-Erkennen führt zum Ausschluss)
  • Erkennen sichtbarer Ansätze für die weitere Longenarbeit

theoretische Prüfung:

  • Kenntnisse in der Reitlehre
  • kenntnisse in der Longierlehre
  • einschlägige Kenntnisse des Tierschutzgesetzes

 

Bestanden haben Prüflinge, die in jeder Teilprüfung mindestens die Wertnote 5,5 erreichen.


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